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Heizungsförderung · KfW 07/2026

Förderung bis 31.01.2027 sichern.

Bis Ende Januar 2027 gelten die vollen Fördersätze für Wärmepumpe und Pelletheizung. Ab dem 01.02.2027 kürzt der Bund alle sechs Monate. Entscheidend ist das Datum des Antrags, nicht der Einbau.

Alle Angaben unverbindlich. Maßgeblich sind die Bedingungen der KfW.

💶
30%
Grundförderung, für alle Antragstellenden.
⏱️
+16%
Klimageschwindigkeitsbonus bei Antrag bis 31.01.2027.
👪
bis +40%
Einkommensbonus je nach Haushaltseinkommen.
🏠
28.000
Maximal förderfähige Kosten der ersten Wohneinheit.

Grundförderung und Boni zusammen sind auf 70 % gedeckelt, auf 80 % bei zu versteuerndem Haushaltseinkommen bis 30.000 € (mit Kind unter 18 bis 40.000 €). Klimageschwindigkeits- und Einkommensbonus gibt es nur für selbstnutzende Eigentümer.

Förderrechner
⚡ unverbindlich · Live-Berechnung
Ihr Vorhaben
Der Fördersatz ist für Wärmepumpe und Pelletheizung gleich.
Ihre Situation
Das zu versteuernde Einkommen steht im Steuerbescheid und liegt meist deutlich unter dem Brutto.
Ihre unverbindliche Beispielrechnung
Unverbindliche Beispielrechnung ohne Gewähr. Maßgeblich sind die Förderbedingungen der KfW (Zuschuss 458, Stand 07/2026). Die endgültige Höhe ergibt sich aus dem Antrag und der Prüfung durch die KfW.

Antrag noch vor dem 31.01.2027? Wir kümmern uns.

Wir bereiten die Bestätigung zum Antrag, den Vertrag mit aufschiebender Bedingung und alle Unterlagen für die KfW vor. Sie stellen den Antrag nur noch in Ihrem KfW-Konto frei.

So sinkt die Förderung.

Der Klimageschwindigkeitsbonus und der Förderhöchstbetrag sinken alle sechs Monate. Beispiel: Kosten von 32.000 € ohne Einkommensbonus, erste Wohneinheit.

Antragszeitraum Klimageschwindigkeitsbonus Höchstbetrag 1. Wohneinheit Beispiel Zuschuss (32.000 €)
bis 31.01.2027 16 % 28.000 € 46 % = 12.880 €
01.02. bis 31.07.2027 12 % 27.250 € 42 % = 11.445 €
01.08.2027 bis 31.01.2028 8 % 26.500 € 38 % = 10.070 €
01.02. bis 31.07.2028 4 % 25.750 € 34 % = 8.755 €
ab 01.08.2028 0 % 25.000 € 30 % = 7.500 €

So läuft es ab.

Sie müssen nicht bis Januar einbauen, nur beantragen. Nach der Zusage bleiben 36 Monate Zeit für den Einbau.

01
Bestätigung zum Antrag
Wir stellen als Fachunternehmen die Bestätigung zum Antrag (BzA) aus.
02
Vertrag mit Bedingung
Sie schließen mit uns einen Liefer- und Leistungsvertrag mit aufschiebender Bedingung der KfW-Zusage.
03
Antrag im KfW-Portal
Wir bereiten alles vor. Sie stellen den Antrag im Portal „Meine KfW“ vor Beginn des Vorhabens nur noch in Ihrem eigenen Konto frei.
04
Zusage & Einbau
Nach der Zusage haben Sie 36 Monate Bewilligungszeitraum für den Einbau.
05
Bestätigung nach Durchführung
Nach dem Einbau bestätigen wir die Durchführung (BnD) gegenüber der KfW.
06
Auszahlung
Nach Prüfung der Nachweise zahlt die KfW den Zuschuss aus.
Für Sie bleibt wenig Aufwand. Wir bereiten die Bestätigung zum Antrag, den Vertrag mit aufschiebender Bedingung und die kompletten Antragsunterlagen vor. Sie müssen im KfW-Portal nur freigeben und unterschreiben.

Ihre Fragen. Unsere Antworten.

Bis wann muss ich den Antrag stellen?
Um die volle Förderung zu erhalten, muss der Antrag bis zum 31.01.2027 gestellt sein. Danach kürzt der Bund den Klimageschwindigkeitsbonus alle sechs Monate: ab 01.02.2027 auf 12 %, ab 01.08.2027 auf 8 %, ab 01.02.2028 auf 4 % und ab 01.08.2028 auf 0 %. Auch der Förderhöchstbetrag sinkt in diesen Schritten um jeweils 750 €.
Zählt das Angebot oder der Antrag?
Maßgeblich für Fördersatz und Förderhöchstbetrag ist ausschließlich das Datum der Antragstellung im KfW-Portal „Meine KfW“, nicht das Datum des Angebots oder des Einbaus. Der Antrag muss vor Beginn des Vorhabens gestellt werden.
Bekomme ich den Klimageschwindigkeitsbonus mit meiner Gasheizung?
Nur wenn Sie selbst in der Immobilie wohnen und Ihre bisherige Heizung eine der folgenden ist: eine funktionstüchtige Öl-, Kohle-, Gasetagen- oder Nachtspeicherheizung jeden Alters, oder eine funktionstüchtige Gas- oder Biomasseheizung, deren Inbetriebnahme mindestens 20 Jahre zurückliegt. Eine jüngere Gaszentralheizung, eine Wärmepumpe, Fernwärme oder eine defekte Anlage sind nicht bonusfähig.
Was ist das zu versteuernde Haushaltseinkommen?
Das zu versteuernde Einkommen steht in Ihrem Steuerbescheid und liegt meist deutlich unter dem Brutto. Maßgeblich ist der Durchschnitt des zweiten und dritten Kalenderjahres vor der Antragstellung. Mit mindestens einem Kind unter 18 Jahren im Haushalt liegt die jeweilige Einkommensgrenze rechnerisch 10.000 € höher.
Kann ich die Förderung mit der steuerlichen Absetzung kombinieren?
Nein. Sie können entweder den KfW-Zuschuss 458 oder die Steuerermäßigung nach § 35c EStG nutzen, nicht beides für dieselbe Maßnahme. Der KfW-Zuschuss ist in fast allen Fällen höher.
Wie hoch ist der Fördersatz maximal?
Grundförderung und Boni zusammen sind auf 70 % der förderfähigen Kosten gedeckelt. 80 % gibt es nur für selbstnutzende Eigentümer mit einem zu versteuernden Haushaltseinkommen bis 30.000 €, mit mindestens einem Kind unter 18 im Haushalt bis 40.000 €. Ohne Einkommensbonus liegt der Satz bei Antrag bis 31.01.2027 in der Regel bei 46 %.

Offizielle Quellen.

Bohse-Firmengelände in Haren

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Der Rechner liefert eine erste, unverbindliche Orientierung. Für eine belastbare Förderberechnung kommen wir gerne zu Ihnen.

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